Sollte die satzungsmäßig erforderliche Zahl an Mitgliedern (mehr als 50%) zur Feststellung der Beschlussfähigkeit der Jahresmitglieder-versammlung nicht erreicht werden, muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden, die mit den Stimmen der dann anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Zu einer solchen
außerordentlichen Mitgliederversammlung am Sonntag, 29.05 2016 um 18.00 Uhr
lade ich deshalb vorsorglich schon jetzt ein, um ggf. nicht erneut die vierwöchige Einladungsfrist wahren zu müssen.
Die vorstehende Tagesordnung der Jahresmitgliederversammlung soll auch dabei gelten.
Neustadt, 27.04. 2016
Mit freundlichen Grüßen
Hinnerk Osterndorff, stellv. 1. Vorsitzender
siehe Jahresmitgliederversammlung
Noch ein Nachsatz:
Bitte prüft alle, ob ihr mit euren Beitragszahlungen auf dem Laufenden seid. Stimmberechtigt sind nur zahlende Mitglieder.